Ihre Fragen – unsere Antworten
Die Bürger-Energie-Genossenschaft Kaarst-Korschenbroich (BEG) ist seit dem 18. Juni 2024 eingetragene Genossenschaft (NRW Amtsgericht Neuss GnR 265).
Was sind die Ziele der BEG SonneWindWende
- Generell besteht die Zielsetzung in der Intensivierung des Ausbaus nachhaltiger Energien und das regional und in Bürgerhand.
- Zunächst sind PV-Anlagen auf größeren Gewerbeobjekten oder auch bei kommunalen Einrichtungen geplant. Da gibt es auch schon ein paar Projekte, die möglichst noch im Jahr 2024 umgesetzt werden.
- Perspektivisch will die BEG sich an der Umsetzung von Nahwärme und /oder Windprojekten einbringen bzw. diese mit initiieren.
- Die Nutzung regenerativer Energien soll alltäglicher werden. Hierzu trägt die BEG durch eigene Projekte sowie Öffentlichkeitsarbeit bei.
- Die BEG leistet damit einen Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele und damit zur Begrenzung der Schäden durch den Klimawandel.
Wer kann Mitglied werden?
In der Satzung sind folgende Regelungen getroffen worden.
Mitglieder können werden:
- Natürliche Personen
- BürgerInnen haben die Möglichkeit, Mitglied der SonneWindWende BEG Kaarst-Korschenbroich i.G. zu werden.
Darüber hinaus:
- Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten Rechtes
- Juristische Personen des öffentlichen Rechtes
Weitere Kriterien:
- Sie wohnen in Kaarst oder Korschenbroich oder im Umkreis von max. 50km oder Sie haben einen starken Bezug zu Kaarst oder Korschenbroich.
- Ihr Interesse gilt den Erneuerbaren Energien und deren Umsetzung.
- Der Übernahme mind. eines, aber max. 40 Genossenschaftsanteil(e), im Wert von 500 Euro bzw. 20.000 Euro stimmen Sie zu.
- Sie verpflichten sich, den Betrag für Ihren Genossenschaftsanteil an die SonneWindWende Bürger-Energie-Genossenschaft Kaarst-Korschenbroich e.G. zu überweisen.
Wie kann ich Mitglied werden?
- Durch das Ausfüllen des Mitgliedsantrags.
- Der Vorstand stimmt dem Mitgliedsantrag zu.
- Durch Einzahlung der Mindestbeteiligung von 500 € auf das Konto der SonneWindWende BEG Kaarst-Korschenbroich e.G. bei der Volksbank Erft eG.
Wie kann ich den Genossenschaftsanteil wieder veräußern?
- Durch Kündigung kann der Genossenschaftsanteil an die Genossenschaft zurückgegeben werden. Es besteht eine Kündigungsfrist von 3 Jahren
- Durch Verkauf an ein Mitglied, das bereits Anteile besitzt und das weitere Anteile erwerben möchte, allerdings nur, solange das Mitglied die Gesamtanzahl der Anteile von 40 nach dem Kauf nicht überschreitet. Der Vorstand muss der Anteilsübertragung zustimmen.
Warum kann ich erst nach frühestens drei Jahren aussteigen bzw. meine Einlage zurückfordern?
- Diese Regelung sorgt für finanzielle Stabilität. Projekte, die die Genossenschaft finanzieren wird, sind kostspielig. Sollte ohne Sperrfristen vorzeitig Kapital abfließen, gefährdet das die finanzielle Planung der gesamten Genossenschaft und somit auch die Einlagen aller Mitglieder.
Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
- Mitglieder sollten sich über die Angelegenheiten und Entwicklungen der Genossenschaft informieren und bei ihren Entscheidungen eine gewisse Sorgfalt walten lassen.
- Insbesondere sollten sie die Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes beachten
- Mitglieder sind verpflichtet, einen finanziellen Beitrag in Form von Genossenschaftsanteilen zu leisten. Es handelt sich dabei um die Einlagepflicht.
Welche Rechte habe ich als Mitglied?
- Stimmrecht in der Generalversammlung: Jedes Mitglied hat in der Regel das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen und dort abzustimmen. Hierbei gilt das Prinzip „ein Mitglied, eine Stimme“, unabhängig davon, wie viele Anteile ein Mitglied hält.
- Recht auf Information: Mitglieder haben das Recht, über wichtige Angelegenheiten der Genossenschaft informiert zu werden. Dazu gehören Jahresberichte, Bilanzen und Pläne der Genossenschaft.
- Dividendenanspruch: Wenn die Genossenschaft Gewinne erzielt, haben Mitglieder gegebenenfalls Anspruch auf eine Dividende, die auf der Basis der gehaltenen Genossenschaftsanteile ausgeschüttet wird.
- Teilnahme an Entscheidungen: Mitglieder können auf der Generalversammlung über wichtige Entscheidungen wie die Wahl des Vorstands, die Verwendung von Gewinnen und andere strategische Entscheidungen mitbestimmen.
- Recht auf Austritt: Mitglieder haben das Recht, aus der Genossenschaft auszutreten. Dabei haben sie das Recht auf Rückzahlung ihrer Anteile gemäß der Bedingungen in der Satzung.
- Recht auf Förderung: Da das Ziel einer Genossenschaft die Förderung ihrer Mitglieder ist, hast du als Mitglied Anspruch darauf, durch die Tätigkeiten der Genossenschaft gefördert zu werden. Dies geschieht zunächst durch die Beteiligung an erneuerbaren Energieprojekten.
Ist die Einlage gesichert? Welche Risiken beinhaltet eine Mitgliedschaft?
- Es handelt sich um eine Beteiligung an einem Unternehmen. Insofern besteht keine Sicherung der Beteiligung. Ein Totalverlustrisiko kann nicht ausgeschlossen werden.
Besteht eine Nachschusspflicht im Falle eines Verlustes?
- Die Haftung ist auf die Beteiligung begrenzt. Eine Nachschusspflicht oder weitergehende Haftsumme besteht nicht
Hat die Mitgliedschaft Auswirkungen auf meinen Stromvertrag?
- Die Mitgliedschaft hat keine Auswirkungen auf bestehende oder zukünftige Stromlieferverträge.
- Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Mitglieder.
Was ist der Vorteil einer BEG gegenüber den anderen Stromanbietern?
Zusammen können wir als Mitglieder der BEG die Energiewende beschleunigen, die Umwelt schützen und unsere Region stärken – unser Engagement ist Teil der Lösung.
- Demokratische Mitbestimmung: Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Anteile es besitzt. Dies fördert demokratische Entscheidungsprozesse und gibt jedem Mitglied die Möglichkeit, gleichberechtigt an der Gestaltung und Ausrichtung der Genossenschaft mitzuwirken.
- Förderung lokaler und erneuerbarer Energieprojekte: Wir konzentrieren uns auf die Entwicklung und Unterstützung von Projekten für erneuerbare Energien wie Wind-, Solar- oder Biomasseenergie in unserer Region. Dies trägt zur ökologischen Nachhaltigkeit bei und fördert die lokale Wirtschaft.
- Finanzielle Rückflüsse und wirtschaftliche Vorteile: Mitglieder profitieren finanziell durch Dividenden, die auf der Grundlage der wirtschaftlichen Erfolge der Genossenschaft und der individuellen Beteiligung ausgezahlt werden. Perspektivisch können Mitglieder von günstigeren Tarifen für den von der Genossenschaft erzeugten Strom profitieren.
- Mögliche Dividenden fließen an die Mitglieder entsprechend ihrer Anteile zurück und somit an Menschen in der Region.
- Förderung des Gemeinschaftsgefühls: Die Teilnahme an unserer Genossenschaft stärkt das Gemeinschaftsgefühl und die lokale Verantwortung. Mitglieder arbeiten gemeinsam an einem Ziel, was den sozialen Zusammenhalt fördert.
- Transparenz: Im Vergleich zu kommerziellen Anbietern sind wir als Genossenschaft in unseren Entscheidungen transparent, da wir regelmäßig Bericht erstatten müssen und die Mitglieder direkten Zugang zu Informationen haben.
- Unabhängigkeit: Durch die Investition in lokale Energieprojekte können wir helfen, die Abhängigkeit von großen Energiekonzernen und fossilen Brennstoffen zu verringern. Dies kann zur Energieunabhängigkeit und Sicherheit auf lokaler Ebene beitragen.
- Stärkung der regionalen Wirtschaft: Die Investition in lokale Energieprojekte bedeutet oft auch die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Stärkung der regionalen Wirtschaft, was zusätzliche wirtschaftliche Vorteile für die gesamte Gemeinschaft mit sich bringen kann.
Diese Vorteile machen unsere Genossenschaft zu einer attraktiven Alternative für Menschen, die aktiv zur Energiewende beitragen und gleichzeitig von den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Vorteilen profitieren möchten.
Warum startet die Genossenschaft mit Flächen auf Gewerbeobjekten oder kommunalen Dächern?
Die Entscheidung von uns, mit Flächen auf Gewerbeobjekten oder kommunalen Dächern zu starten, hat mehrere strategische Gründe, die sowohl wirtschaftliche als auch praktische Vorteile bieten:
- Verfügbarkeit großer Flächen: Gewerbeobjekte und kommunale Gebäude verfügen oft über große Dachflächen, die ideal für die Installation von Photovoltaik-Anlagen oder anderen erneuerbaren Energiequellen sind. Diese großzügigen Flächen ermöglichen eine effiziente Energiegewinnung und maximieren den Energieertrag.
- Geringere Konflikte bei der Flächennutzung: Im Gegensatz zu ländlichen oder naturschutzrechtlich sensiblen Gebieten, wo die Installation von Energieanlagen oft auf Widerstand stoßen kann, sind gewerbliche und kommunale Dächer in der Regel weniger konfliktbehaftet in Bezug auf die Landnutzung.
- Weniger infrastrukturelle Herausforderungen: Die Installation von Energieanlagen auf bestehenden Gebäuden bedeutet, dass die notwendige Infrastruktur wie Stromanschlüsse und Zugang zu Netzen bereits vorhanden ist. Dies reduziert die Installationskosten und den logistischen Aufwand.
- Förderung durch die Kommune: Kommunale Einrichtungen sind oft bereit, ihre Dächer für solche Projekte zur Verfügung zu stellen, da dies im Einklang mit lokalen Nachhaltigkeitszielen und dem öffentlichen Interesse steht. Durch die Zusammenarbeit mit der Kommune kann die Genossenschaft auch von einer stärkeren öffentlichen Unterstützung profitieren.
- Sichtbarkeit und Bewusstseinsbildung: Projekte auf Gewerbe- und kommunalen Gebäuden sind oft sichtbarer für die Öffentlichkeit und können so das Bewusstsein für erneuerbare Energien und die Beteiligung der Gemeinschaft an unserer Genossenschaft fördern.
- Wirtschaftliche Vorteile für die Gebäudeeigentümer: Die Vermietung ungenutzter Dachflächen an eine Energiegenossenschaft kann eine zusätzliche Einnahmequelle für Gewerbe- und kommunale Einrichtungen darstellen. Gleichzeitig profitieren sie von einer verbesserten Energieeffizienz und möglicherweise von günstigerem Strom.
- Partnerschaften und Netzwerkbildung: Durch die Initiierung von Projekten auf kommunalen oder gewerblichen Gebäuden kann die Genossenschaft wertvolle Partnerschaften aufbauen, die für zukünftige Projekte und Erweiterungen nützlich sein können.
Diese Gründe machen Gewerbeobjekte und kommunale Dächer zu attraktiven Startpunkten für uns, die darauf abzielen, die lokale Energieproduktion zu demokratisieren und nachhaltig zu gestalten.
Werden Anteile verzinst?
- An die Mitglieder werden ggf. Dividenden aus dem Jahresergebnis der Genossenschaft ausgeschüttet. Hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Dividenden können erst dann ausgeschüttet werden, wenn die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft dies zulässt.
Wie wird die Arbeit des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats vergütet?
- Bis auf Weiteres arbeiten alle Aktiven ehrenamtlich. Ab einer gewissen Größe kann es sein, dass der erbrachte Aufwand bezahlte Mitarbeiter notwendig machen.
Was ist eine Genossenschaft / Wie funktioniert eine Genossenschaft?
- Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die gleiche oder ähnliche wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Interessen gemeinsam verfolgen und sich gemeinsam unternehmerisch betätigen.
- Genossenschaften agieren solidarisch und basisdemokratisch, d.h. jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Anteile.